Betriebsveranstaltungen: Auch drei «Feste» können mit Fiskusbeteiligung bezuschusst werden

22-FEB-10

Sind einem Leitenden Angestellten (hier der Außenstelle eines Finanzamts) Bewirtungsaufwendungen anläss-lich des Wechsels an eine andere Außenstelle ("Abschiedsfest") und außerdem durch eine Beteiligung an einem "Herbstfest" (an alter Wirkungsstätte) sowie an einer Weihnachtsfeier (an seinem neuen Arbeitsort) entstanden, so kann er den gesamten Betrag als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Bedingung dafür ist allerdings, dass an den Feiern ausschließlich Behördenangehörige teilgenommen haben. Das Finanzgericht München teilte die Auffassung des Finanzamts nicht, dass die Kosten privat veranlasst gewesen seien, weil der Behördenleiter keine erfolgabhängige Vergütung bezogen habe und im Übrigen persönliche Gründen für die Festivitäten vorgelegen hätten. (FG München, 6 K 2907/08)