Nachbarrecht: Solange die Videokamera die anderen Grundstücke in Ruhe lässt

10-MAY-10

Auf Privatgrundstücken dürfen Videokameras nicht installiert werden, wenn dadurch die Nachbarn oder der angrenzende öffentliche Bereich erfasst werden können, weil dadurch das Persönlichkeitsrecht der davon gegebenenfalls Betroffenen verletzt wird. Entsprechendes gilt, wenn der gemeinsame Zugang zum eigenen wie dem Nachbargrundstück von den Kameras erfasst werden kann. (Hier ging es um sieben Videokameras, die zur Überwachung des Grundstücks einer Firma für Sicherheits- und Kommunikationstechnik installiert worden waren. Da sie aber nur durch eine "äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage" auch Vorgänge auf dem Nachbargrundstück erfassen konnten, segnete der Bundesgerichtshof die Anlage ab und wies den entgegenstehenden Antrag des Nachbarn zurück.) (BGH, VI ZR 176/09)