Verfassungskonform: Rentenbeiträge können (noch) nicht unbegrenzt abgezogen werden

20-JAN-10

Es ist mit der Verfassung zu vereinbaren, dass die seit 2005 (dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes) geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Ebenso ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Altersvorsorgeaufwendungen erst vom Jahr 2025 an in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. (Im Jahr 2010 können nur 60 % der eingezahlten Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge die Steuer mindern, maximal 14.000 € pro Jahr, für Ehegatten 28.000 €. Bis 2025 steigt der Prozentsatz kontinuierlich bis auf 100 %.) (Bundesfinanzhof, X R 34/07)